Bevor Sie sich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, sollten Sie sich in jedem Fall umfassend informieren und beraten lassen. Wer von der gesetzlichen Kasse zu einem privaten Anbieter wechseln möchte, sollte den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn die Private den Abschluss bestätigt. So ist ausgeschlossen, dass der Antrag auf Grund von Vorerkrankungen abgelehnt wird und der wichtige Krankenversicherungsschutz fehlt.
Wollen Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, müssen Sie grundsätzlich mindestens 18 Monate bei Ihrer alten Kasse versichert sein.
Sie können dann zum Ende des übernächsten Kalendermonats die Krankenkasse kündigen. Die Kündigung wird wirksam, sobald Sie innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweisen können.
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Sie haben nicht die Möglichkeit sich privat zu versichern?
Bei vielen Versicherungsnehmern setzt sich mehr und mehr die Praxis durch, neben der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Die Private Krankenzusatzversicherung erweitert die Leistungen für den Versicherungsnehmer, die andernfalls nur durch eine Private Krankenversicherung abgedeckt wären. Insbesondere die zusätzliche Absicherung des Zahnersatzes macht bei vielen Versicherungsnehmern Sinn, da Zahnersatz oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Der Krankenzusatzversicherung Vergleich lohnt sich nicht nur des Tarifes wegen, auch die angebotenen Leistungen können mitunter stark variieren. Beim Krankenzusatzversicherung Vergleich lohnt es sich deshalb, eine Versicherung auszusuchen, die genau den eigenen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Vor Abschluss einer Versicherung empflielt sich eine professionelle Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.